Bericht des Bauherrn W.

EH-Consult Bauherren

Bauherr W. berichtet von dem 3-Familienhaus in Mainz:
Als der Rohbau stand, wurden die 3 Wohnungen von einem Makler angeboten und dann verkauft. Keiner der Käufer wurde vor der Unterzeichnung des Kaufvertrages aufgeklärt, dass die beiden römischen Mauern auf dem Grundstück leider zum Grundstück gehören. Sie sind im Kataster der Denkmalpflege Mainz enthalten und müssen nun von uns (teuer) erhalten werden. Dies hat sich leider erst gegen Ende der Bauphase herausgestellt, als ich das Vermessungsprotokoll erstmals gesehen habe.

Als der Rohbau fertig war, stellte sich leider heraus, dass offensichtlich vor dem Rohbau kein guter Plan für die Führung der Installationsrohre gemacht wurde. Jeder Handwerker suchte sich dann zwangsweise, auch mit Kernbohrungen seinen Weg nach unten oder nutzte Durchbrüche in den Bodenplatten. Verborgene Installationsschächte waren im Rohbau nicht eingeplant worden und fanden sich auch nicht in den uns beim Verkauf vorgelegten Grundrissen. Die Leitungswege mussten dann am Ende mit Gipskartonplatten umbaut werden, die die Räume nun natürlich ungünstig verändert haben. Das polnische Erst-Installationsteam, dass kein Wort Deutsch oder Englisch sprach, musste auch mit Kernbohrungen arbeiten. Der Kamin musste dann für uns völlig überraschend durch das Schlafzimmer meiner Wohnung geführt werden. Das war so im beim Verkauf vorgelegten Grundrisss nicht zu sehen. Dort waren 2 Nachttische und ein breites Bett eingezeichnet:









So sieht nun der reale Grundriss des Schlafzimmers nach Fertigstellung aus. Ein breites Bett ist nicht mehr leicht zu stellen, weil nur noch 2.13m Breite verfügbar sind und der Kamin quasi mitten in der Wand im Raum steht:












Besonders schlimm ist, dass dieser Kamin auf der Dachterrasse darüber beginnt und die Bodenplatte durchbricht. Durch diesen Durchbruch läuft nun seit 2 Jahren bei Regen immer Wasser ins Schlafzimmer Videos vom letzten Wassereinbruch am 05.Juni.2021:




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Wir haben nun diesen Bereich auf eigene Kosten saniert, weil der Bauträger EH-Consult auf die Mängelrügen leider nicht reagierte. Vor Gericht läuft seit 3 Jahren eine Klage über mehr als 90 000 Euro Mängelbeseitigungskosten. Die Gerichtsgutachterin hat nun Schäden über rund 150 000 Euro festgestellt. Wir haben am 18.04.2023 endlich die Klage in 1.Instanz gewonnen. Der Bauträger wurde verurteilt die gesamten Verfahrenskosten zu übernehmen und für die Mängelbeseitigung und die Gutachten  insgesamt 92779 Euro zu zahlen. Natürlich ist der Bauträger nun in Revision gegangen, um ein weiteres Jahr Zeit zu gewinnen. Ob der Bauträger dann noch zahlen kann, wissen wir leider nicht. Wir haben mittlerweile mittels Hinterlegung von 70 000 Euro beim Gericht die Zwangsvollstreckung eines Teilbetrages dieser Klage (63636 Euro) eingeleitet. Wir wissen von weiteren Pfändungen, die gerade laufen. Vor dem Gerichtsvollzieher behauptet der Geschäftsführer Bader, dass kein unbelastetes Vermögen und keine Gelder mehr verfügbar sind, obwohl weiter Leasingautos mit Leasingraten von insgesamt über 5000 Euro gefahren werden. Diese Vermögensauskunft von Herrn Bader war nachweislich unvollständig und muss nun aufgrund unserer Ermittlungen nachgebessert werden. Die Staatsanwaltschaft ermittelt mittlerweile wegen Betrug. Da fällt eine falsche Vermögensauskunft beim Strafmaß leider nicht mehr ins Gewicht, obwohl das auch strafbar wäre.

Mittlerweile haben wir den nächsten Wasserschaden:
Es läuft bei starkem Regen Wasser aus der Decke in unseren gemeinsamen Keller. Letztens stand dort eine etwa 1qm große Pfütze im Waschmaschinenraum, die 5cm hoch war. 


Offensichtlich wurde die Außentreppe vor dem Belegen mit Fliesen überhaupt nicht zum Haus abgedichtet. Das bedeutet, dass man nun wohl die gesamte geflieste Außentreppe zurückbauen muss, um dann auf dem freigelegten Beton erst mal eine fachgerechte Abdichtung der Treppe zum Haus hin anzubringen. Danach muss sie wieder neu gefliest werden. Geschätzter Schaden: 30-50000 Euro! EH-Consult hat natürlich nicht auf unsere Mängelrüge reagiert, obwohl wir noch in der Gewährleistungsfrist sind. Nun bleibt erneut nur die Klage für uns als WEG, um unsere Ansprüche durchzusetzen. Unglaublich!

Noch ein paar Schmankerl:
Während der Bauphase wurden wir bereits mit einer Fertigstellungsanzeige zur Endabnahme aufgefordert, bevor das Haus überhaupt eine Heizung hatte. Es war damals noch nicht mal an Strom, Wasser und Gas angeschlossen. Das musste ich dann natürlich ablehnen. Irgendwann, als ich dann das Gefühl hatte, dass am Haus nicht mehr weitergebaut wurde, habe ich mich dann zusammen mit einem Gutachter zur Abnahme am 12.04.2019 bereiterklärt. Die Mängelliste wurde dann natürlich sehr lang. Bis heute (3 Jahre später!!) sind von diesen Mängeln kaum welche behoben. Alle Fristen meinerseits wurden von EH-Consult ignoriert.
Glücklicherweise habe ich für alle Mängel konsequent Geld einbehalten. Das kann ich nur jedem Bauherrn dringend empfehlen!
Mir wurde 4 Jahre lang die Freigabe im Grundbuch verweigert. Dies habe ich nun erfolgreich per Klage durchgesetzt.

Übrigens: Während unserer Klagen war eine Forderung des Anwalts von EH-Consult bei mir eingetroffen, der eine vollständige Bezahlung der Wohnung durch Klageandrohung erzwingen wollte. Aufgrund der vielen teuren Mängel habe ich das gelassen abgewartet. Eine Klage wurde natürlich nie gegen mich erhoben.



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